Geschäftsbedingungen zur Durchführung
einer Fotoreportage (Stand 22.07.2005)
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag
über die Durchführung von digitalen Fotoarbeiten zwischen dem
Auftraggeber und der Firma Fotodesign - Breder.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des zu schließenden Vertrages ist die Erstellung und
Bearbeitung einer oder mehrerer digitaler Fotoaufnahmen nach den Anforderungen
des Auftraggebers, bzw. die Lizenzvergabe bereits vorhandener Aufnahmen.
Weitere Verpflichtungen als die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und im Vertrag schriftlich aufgeführten übernimmt Fotodesign
- Breder nicht.
3. Haftung seitens Fotodesign - Breder
Fotodesign - Breder haftet für eigenes Verschulden nur, wenn dabei
grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorliegt. Schadenersatzansprüche
sind grundsätzlich auf den Auftragswert beschränkt.
4. Störung des Betriebes
Für Zeiten, von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im
Einflussbereich von Fotodesign - Breder liegen, sowie Ausfälle durch
höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse, Streik, Aussperrung,
Verkehrsstörungen, Stromausfälle, Netzausfälle, Störungen
des Internets, Computer- oder Programmabstürze und Verfügungen
von hoher Hand, ist eine Haftung für dadurch entgangene Kontakte
oder Geschäfte ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Inhalte der Fotoaufnahmen
Grundsätzlich verantwortlich für die Inhalte ist der Auftraggeber,
Fotodesign - Breder übernimmt keinerlei Haftung im Zusammenhang mit
Ansprüchen Dritter. Dies gilt insbesondere für Aufnahmen, die
Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw. verletzen könnten,
Aufnahmen die im weitesten Sinne gegen die guten Sitten verstoßen
(Pornografie, Rassismus, Diffamierung usw.) und Aufnahmen die in sonstiger
Form gegen geltendes Gesetz verstoßen. Im Zweifelsfall hat der Auftraggeber
eine juristische Prüfung der dargestellten Objekte durchzuführen.
6. Garantie
Fotodesign - Breder gewährt für die laut Auftrag vereinbarte
Qualität eine Garantie. Sie erlischt jedoch für den Fall, dass
der Auftraggeber selbst Änderungen am Bildinhalt vornimmt. Wird Fotodesign
- Breder mit der Erstellung von Aufnahmen betraut, so werden diese in
jedem Fall vor der Weiterverarbeitung dem Auftraggeber zur Genehmigung
vorgelegt. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Benutzung verschiedener
Bildschirmtypen, individueller Einstellungen und Bildschirmauflösungen
sowie die Ausgabe auf Printmedien verschiedene grafische Ergebnisse erzielt.
7. Arbeitsmaterial und Vertrauensschutz
Fotodesign - Breder sichert dem Auftraggeber zu, dass alle Informationen,
welche für die Auftragsdurchführung benötigt werden, absolut
vertraulich behandelt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle
zur Auftragsdurchführung notwendigen Informationen und Objekte schnellstmöglich
zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen und aufgeschobene Übergabetermine
durch verspätete Zuarbeit berechtigen den Auftraggeber nicht zur
Verlängerung der Zahlungsfrist oder zur Preisminderung.
8. Copyright
Alle durch Fotodesign - Breder erstellten Produkte verwendet der Auftraggeber
zum vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Vervielfältigung zur eigenen
Verwendung wird gestattet, die Weitergabe an Dritte bedarf jedoch der
schriftlichen Zustimmung durch Fotodesign - Breder. Dies gilt insbesondere
für den Fall, dass die Weitergabe das Urheberrecht berührt und
Dritten daraus Vorteile entstehen könnten. In allen Fällen gilt
das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
9. Lieferung
Wir liefern die von Ihnen bestellten Bilder zu jeder von Ihnen gewünschten
Adresse innerhalb Deutschlands. Sie können bei der Bestellung also
auswählen ob die Lieferung zu Ihnen nach Hause oder an eine andere
Adresse erfolgen soll. Sie erhalten bei jeder Bestellung eine Rechnung.
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung.
10. Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Vertrag festgelegten Preise. Rechnungen sind innerhalb
14 Tagen zur Zahlung fällig. In Abhängigkeit vom Auftragswert
ist Fotodesign - Breder berechtigt, Abschlagszahlungen am Tag der Vertragsunterzeichnung
und während der Produktionsdauer zu vereinbaren. Für Leistungen
von Fotodesign - Breder, die nicht im Vertrag festgeschrieben sind, gelten
die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Sonderwünsche oder
Änderungen im Produktionsablauf werden gesondert schriftlich vereinbart.
11. Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden sind unverbindlich, Änderungen und Ergänzungen
bedürfen der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch
schriftliche Erklärung verzichtet werden. Sollten Bestimmungen dieses
Vertrages ungültig sein oder sollten sich Lücken ergeben, so
bleibt dadurch die Gültigkeit des Vertrages unberührt. Die ungültigen
Bestimmungen und die Lücken sind durch solche Bestimmungen zu ersetzen,
die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck dieses Vertrages am nächsten
kommen und gültig sind.
12. Schlussbestimmungen
Für diesen Vertrag ist deutsches Recht maßgebend. Erfüllungsort
ist Uslar, Gerichtstand ist ebenfalls Uslar, sofern das Gesetz keinen
anderen Gerichtsstand ausdrücklich vorschreibt.
|